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Seelsorge
Seelsorge ist Hilfe zum Leben und zum Glauben
Die Seelsorge gehört zu den zentralen Aufgaben von Pfarrerinnen und Pfarrer und von von Gemeindediakoninnen. Sie sind für die Seelsorge ausgebildet durch ihre Ordination an das Beichtgeheimnis gebunden. Das garantiert absolute Vertraulichkeit.
Zugleich ist Seelsorge aber auch Aufgabe der ganzen Kirchengemeinde. Sie kann also auch von ausgebildeten ehrenamtlich Mitarbeitenden übernommen werden.
Seelsorge findet spontan - ein Gespräch zwischen Tür und Angel, bei einem (Geburtstags-) Besuch, in einer Gemeindegruppe - oder verabredet statt.
Auch Anlässe wie Taufe, Trauung oder Beerdigungen können der Ausgangspunkt für seelsorgliche Gespräche sein. Häufig kann über die Seelsorge auch der Kontakt zu anderen Hilfsangeboten hergestellt werden.
Wenn Sie sich also etwas von der Seele reden wollen, Unterstützung in Glaubens- und Lebensfragen, in Krisen oder Konflikten brauchen, wenn sie an Lebensangst leiden, krank sind, im Sterben liegen oder trauern, finden Sie in Ihrem Gemeindepfarrer bzw. Ihrer Gemeindepfarrerin jemanden, der Ihnen zuhört und Sie seelsorgerlich begleitet.
Seelsorge geschieht streng vertraulich
Seelsorgerinnen und Seelsorger arbeiten vertraulich und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Verschwiegenheit. Am besten vereinbaren Sie dazu einen Gesprächstermin.
Wer Seelsorge ausübt, steht in unserem Land auch unter einem besonderen Schutz; nicht nur Pfarrer/Pfarrerinnen und Therapeuten/Therapeutinnen, sondern alle, die im Auftrag der Gemeinde Seelsorge üben. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht, d.h. sie können sich z.B. vor Gericht darauf berufen, dass sie etwas aufgrund der seelsorgerlichen Situation erfahren haben und müssen deshalb darüber nicht aussagen. Die Situation der Gemeinde ist sogar noch strenger. Hier besteht nicht nur ein Aussageverweigerungsrecht, sondern sogar eine Schweigepflicht. Wer seelsorgerlich etwas erfährt, muss darüber schweigen. Das seelsorgerliche Vertrauen muss erhalten bleiben. Nur der Betroffene kann von dieser Schweigepflicht befreien.
Sie würden aber lieber erst mal anonym mit jemandem reden.
Sie haben Hemmungen, sich direkt an ihrem Pfrarrer/ihrer Pfarrerin zu wenden, dann können Sie sich auch an die Telefonseelsorge oder an die Internetseelsorge unserer Landeskirche wenden.
Auch Kinder und Jugendliche finden bei der Internetseelsorge Ansprechpartner, oder können sich an das Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche wenden.
Zugleich ist Seelsorge aber auch Aufgabe der ganzen Kirchengemeinde. Sie kann also auch von ausgebildeten ehrenamtlich Mitarbeitenden übernommen werden.
Seelsorge findet spontan - ein Gespräch zwischen Tür und Angel, bei einem (Geburtstags-) Besuch, in einer Gemeindegruppe - oder verabredet statt.
Auch Anlässe wie Taufe, Trauung oder Beerdigungen können der Ausgangspunkt für seelsorgliche Gespräche sein. Häufig kann über die Seelsorge auch der Kontakt zu anderen Hilfsangeboten hergestellt werden.
Wenn Sie sich also etwas von der Seele reden wollen, Unterstützung in Glaubens- und Lebensfragen, in Krisen oder Konflikten brauchen, wenn sie an Lebensangst leiden, krank sind, im Sterben liegen oder trauern, finden Sie in Ihrem Gemeindepfarrer bzw. Ihrer Gemeindepfarrerin jemanden, der Ihnen zuhört und Sie seelsorgerlich begleitet.
Seelsorge geschieht streng vertraulich
Seelsorgerinnen und Seelsorger arbeiten vertraulich und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Verschwiegenheit. Am besten vereinbaren Sie dazu einen Gesprächstermin.
Wer Seelsorge ausübt, steht in unserem Land auch unter einem besonderen Schutz; nicht nur Pfarrer/Pfarrerinnen und Therapeuten/Therapeutinnen, sondern alle, die im Auftrag der Gemeinde Seelsorge üben. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht, d.h. sie können sich z.B. vor Gericht darauf berufen, dass sie etwas aufgrund der seelsorgerlichen Situation erfahren haben und müssen deshalb darüber nicht aussagen. Die Situation der Gemeinde ist sogar noch strenger. Hier besteht nicht nur ein Aussageverweigerungsrecht, sondern sogar eine Schweigepflicht. Wer seelsorgerlich etwas erfährt, muss darüber schweigen. Das seelsorgerliche Vertrauen muss erhalten bleiben. Nur der Betroffene kann von dieser Schweigepflicht befreien.
Sie würden aber lieber erst mal anonym mit jemandem reden.
Sie haben Hemmungen, sich direkt an ihrem Pfrarrer/ihrer Pfarrerin zu wenden, dann können Sie sich auch an die Telefonseelsorge oder an die Internetseelsorge unserer Landeskirche wenden.
Auch Kinder und Jugendliche finden bei der Internetseelsorge Ansprechpartner, oder können sich an das Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche wenden.


